Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgerätesicherheit

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie

Frage:

Antwort:

Ja, vorausgesetzt, das mit „π“ gekennzeichnete Gefäß ist als ortsbewegliches Druckgerät in Verkehr gebracht worden und als solches verwendet worden; es kann dann dauerhaft als ortsfestes Druckgerät verwendet werden, ohne mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet zu sein.

Anmerkung 1
Wenn es ortsfest verwendet werden soll, kann das Gefäß nationalen Vorschriften unterliegen, die die Nutzungsbedingungen, die Montage und regelmäßige Inspektionen umfassen. (vgl. auch Artikel 3 der RL über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED 2010/35/EU) – Anlagenbezogene Anforderungen)

Anmerkung 2
Der Begriff „ortsfeste Druckgeräte“ ist als „Druckgeräte im Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie“ zu verstehen, auch wenn diese Gefäße Artikel 1 Abs. 2 s) der DGRL unterliegen.

Anmerkung 3
Vgl. DGRL Leitlinie A-30 für Gefäße mit sowohl CE-Zeichen als auch π-Kennzeichen.