Gelten die Anforderungen von Anhang I Nr. 4 betreffend Werk-stoffe auch für die in Artikel 4 Abs. 3 beschriebenen Druckgeräte (gute Ingenieurpraxis)?
Antwort:
Nein.
Die von Artikel 4 Abs. 3 erfassten Druckgeräte müssen nicht die grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs I erfüllen und unterliegen somit auch nicht den darin enthaltenen Anforderungen für Werkstoffe.