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Das EAM Verfahren für eine europäische Werkstoffzulassung ist in Art. 15 der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU festgelegt. Nachstehend der Originaltext zur Europäischen Werkstoffzulassung aus der DGRL: [mehr …]
Die CE-Kennzeichnung ist ein wichtiger Indikator (aber kein Beweis) für die Konformität eines Druckgerätes mit den EU-Rechtsvorschriften und ermöglicht den freien Verkehr von Druckgeräten [mehr …]
Die notifizierten Stellen (Konformitätsbewertungsstellen) führen die Aufgaben aus, die sich aus den Konformitätsbewertungsverfahren (Module) ergeben, die gemäß der Druckgeräterichtlinie anzuwenden sind, wenn die Beteiligung [mehr …]
Die Konformitätsbewertung von Tanks, Batteriefahrzeuge/-wagen, Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) und gegebenenfalls ihre Ventile und anderen Zubehörteile muss nach den festgelegten Verfahren durchgeführt werden, [mehr …]
TPED „Wirtschaftsakteure“ wie Hersteller, Bevollmächtigter, Vertreiber, Einführer, Betreiber und Eigentümer haben in der Lieferkette unterschiedliche Aufgaben und Pflichten, um ortsbewegliche Druckgeräte auf dem EU-Binnenmarkt [mehr …]